Rechtsprechung
   AG Emmerich, 09.04.2020 - 80 VI 254/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43627
AG Emmerich, 09.04.2020 - 80 VI 254/17 (https://dejure.org/2020,43627)
AG Emmerich, Entscheidung vom 09.04.2020 - 80 VI 254/17 (https://dejure.org/2020,43627)
AG Emmerich, Entscheidung vom 09. April 2020 - 80 VI 254/17 (https://dejure.org/2020,43627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 05.04.2017 - 15 W 299/17

    Zurückweisung der Nachlassbeschwerde wegen unverbindlicher informatorischer

    Auszug aus AG Emmerich, 09.04.2020 - 80 VI 254/17
    Danach zulässig ist nur die Angabe der Erbquote und zusätzlich die Angabe derjenigen Gegenstände, welche unmittelbar, bspw. im Wege einer Teilungsanordnung, einem Erben mit dinglicher Wirkung zugewiesen worden sind (vgl. auch Art. 68 lit. m EuErbVO; OLG Nürnberg, ZEV 2017, 579; OLG München, ZEV 2017, 580; MüKoBGB/Dutta, 7. Aufl. 2018, EuErbVO Art. 68 Rn. 9).

    Hierfür besteht auch kein Bedürfnis, da für diese Angaben die Vermutungswirkung des Art. 69 EuErbVO nicht gilt (OLG Nürnberg, ZEV 2017, 579, mit Anmerkung Weinbeck).

  • EuGH, 01.03.2018 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus AG Emmerich, 09.04.2020 - 80 VI 254/17
    Auch die Entscheidung EuGH, Urteil vom 01.03.2018, C-558/16, Celex-Nr. 62016CJ0558 (Mahnkopf), bewegt das Gericht zu keiner anderen Auffassung.
  • OLG München, 12.09.2017 - 31 Wx 275/17

    Eintragung von Rechten an unbeweglichen Vermögenständen

    Auszug aus AG Emmerich, 09.04.2020 - 80 VI 254/17
    Danach zulässig ist nur die Angabe der Erbquote und zusätzlich die Angabe derjenigen Gegenstände, welche unmittelbar, bspw. im Wege einer Teilungsanordnung, einem Erben mit dinglicher Wirkung zugewiesen worden sind (vgl. auch Art. 68 lit. m EuErbVO; OLG Nürnberg, ZEV 2017, 579; OLG München, ZEV 2017, 580; MüKoBGB/Dutta, 7. Aufl. 2018, EuErbVO Art. 68 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht